Rechtsprechung
   KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4139
KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00 (https://dejure.org/2001,4139)
KG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 5 W 8942/00 (https://dejure.org/2001,4139)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 5 W 8942/00 (https://dejure.org/2001,4139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Vorabentscheidung über Zuständigkeit; Doppelrelevante Tatsachen; Zuständigkeitsrüge; Verweisungsentscheidung

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17 a; ArbGG § 2 Abs. 1 § 5 Abs. 1
    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1509
  • NJW-RR 2002, 1296 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Letzteres stellt sich in der Regel als arbeitsrechtliches Anstellungsverhältnis dar (BAG NJW 1995, 3338, 3339).

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte demgegenüber auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1995, 3338), in dem es entschieden hat, dass ein Gesamtprokurist einer GmbH + Co KG, deren Arbeitnehmer er ist, nicht dadurch zum freien Dienstnehmer wird, dass er zum Mitgeschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt wird.

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Diese Frage beurteilt sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGH NJW 1998, 909).

    Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/4 des Wertes der Hauptsache festgesetzt und sich dabei im Rahmen der von dem Bundesgerichtshof gebilligten Streitwertfestsetzung für die vorliegenden Fälle in Höhe von 1/3 bis 1/5 des Hauptsachewertes (vgl. BGH NJW 1998, 909, 910) gehalten.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Nach der durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17.12.1990 bewirkten Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (BAG NJW 1996, 2948).

    Der einseitige Tatsachenvortrag des Klägers reicht zur Begründung der Zuständigkeit nicht aus (vgl. BAG NJW 1994, 604; 1994, 1172; 1996, 2948; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl. § 2 Rn. 23).

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist beim Vorliegen von sog. doppelrelevanten Tatsachen, also sowohl zuständigkeits- als auch anspruchsbegründenden Tatsachen, allein auf den vom Kläger unterbreiteten (schlüssig vorgetragenen) Tatsachenvortrag abzustellen, sog. Schlüssigkeitstheorie (GemS-OGB BGHZ 108, 284, 286 und BGHZ 97, 312; BGHZ 133, 240, 243; OLG Köln NJW 1997, 470; Zöller/Gummer a.a.O. GVG § 13 Rn. 11 m.w.N.; MünchKomm./Patzina a.a.O. GVG § 17 Rn. 12; Kluth, NJW 1999, 342).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist beim Vorliegen von sog. doppelrelevanten Tatsachen, also sowohl zuständigkeits- als auch anspruchsbegründenden Tatsachen, allein auf den vom Kläger unterbreiteten (schlüssig vorgetragenen) Tatsachenvortrag abzustellen, sog. Schlüssigkeitstheorie (GemS-OGB BGHZ 108, 284, 286 und BGHZ 97, 312; BGHZ 133, 240, 243; OLG Köln NJW 1997, 470; Zöller/Gummer a.a.O. GVG § 13 Rn. 11 m.w.N.; MünchKomm./Patzina a.a.O. GVG § 17 Rn. 12; Kluth, NJW 1999, 342).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Da ein Fall der objektiven Klagehäufung vorliegt, ist für jeden der geltend gemachten Ansprüche die Rechtswegzuständigkeit besonders zu prüfen (BGH NJW 1998, 826, 828).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist beim Vorliegen von sog. doppelrelevanten Tatsachen, also sowohl zuständigkeits- als auch anspruchsbegründenden Tatsachen, allein auf den vom Kläger unterbreiteten (schlüssig vorgetragenen) Tatsachenvortrag abzustellen, sog. Schlüssigkeitstheorie (GemS-OGB BGHZ 108, 284, 286 und BGHZ 97, 312; BGHZ 133, 240, 243; OLG Köln NJW 1997, 470; Zöller/Gummer a.a.O. GVG § 13 Rn. 11 m.w.N.; MünchKomm./Patzina a.a.O. GVG § 17 Rn. 12; Kluth, NJW 1999, 342).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Der einseitige Tatsachenvortrag des Klägers reicht zur Begründung der Zuständigkeit nicht aus (vgl. BAG NJW 1994, 604; 1994, 1172; 1996, 2948; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl. § 2 Rn. 23).
  • BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Durch die Zession ändert sich nichts an der einmal durch die Geschäftsführereigenschaft des Beklagten begründete Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (so für den Fall der ursprünglichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte BAG ZIP 1993, 848).
  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00
    Ist der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH gleichzeitig Arbeitnehmer der Muttergesellschaft, bleiben für Rechtswegstreitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte zuständig; verneint wird die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers aber im Verhältnis zu der juristischen Person, deren gesetzlichem Vertretungsorgan er angehört (BAG NJW 1996, 1076; Germelmann/Matthes/Prütting aaO Rn. 30, 31).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Vielmehr hat der Kläger die für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet (so auch KG, NJW-RR 2001, 1509, 1510; Windel, aaO, S. 24; noch weitergehend - für Beweiserhebung auch bei allen doppelrelevanten Tatsachen: Hager, aaO, S. 339 f.; Lüke, JuS 1997, 215, 217; Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rdnr. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 8a).
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Die aufgezeigten Voraussetzungen hat der Kläger darzulegen und zu beweisen, denn er hat die für die Begründung der Zuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern die Beklagte - wie hier - diese bestreitet (vgl. RGZ 29, 373; RGZ 49, 72; KG Berlin NJW-RR 2001, 1509 ff und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 1 Rdn. 18, § 12 Rdn. 14).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Vielmehr hat der Kläger die für die Begründung der Rechtswegzuständigkeit maßgeblichen Tatsachen zu beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet (so auch KG, NJW-RR 2001, 1509, 1510; Windel, a.a.O., S. 24; noch weitergehend - für Beweiserhebung auch bei allen doppelrelevanten Tatsachen: Hager, a.a.O., S. 339 f.; Lüke, JuS 1997, 215, 217; Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rdnr. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 8a).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 59/00

    "Produktvermarktung"; Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach dem

    Danach ist für die Zulässigkeit der Klage die schlüssige Darlegung des Anspruchs durch die Klägerin erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. BGHZ 124, 237, 240 f.; 133, 240, 243; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510; MünchKomm.ZPO/Patzina, 2. Aufl., § 12 Rdn. 56, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04

    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob der klägerische Tatsachenvortrag, soweit dieser im Streit steht, durch eine Beweisaufnahme aufzuklären ist (KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.; Lüke, JuS 1997, 215 [217]) oder ob es ausreichend ist, lediglich den klägerischen Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit in Bezug auf die die Zulässigkeit des von ihm behaupteten Rechtswegs begründenden Tatsachen zu überprüfen (BGH MDR 1996, 1287; OLG Köln VersR 1996, 1564; OLG Schleswig, OLG-Report 1999 S. 269; wohl auch BGHZ 133, 240 [243]; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 13 GVG Rdn. 1 m.w.N.).

    Die Frage wird deshalb von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (vgl. hierzu ausführlich KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Es sei unzulässig, alleine auf das schlüssige klägerische Vorbringen abzustellen, da die gesetzliche Zuständigkeitsordnung nicht zur Disposition des Klägers stehe (KG NJW-RR 2001, 1509; BAG NJW 1994, 1172; NJW 1994, 604).

    Die Beweislast soll bei der Partei liegen, die sich auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte beruft (KG NJW-RR 2001, 1509; BAG NJW 1994, 604; LAG Köln NZA-RR 2002, 156; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 92a Rdnr. 2).

  • OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23

    Räumung und Herausgabe der Gewerbefläche eines Büroparks

    " (BGH Urteil vom 09.07.14 - VIII ZR 376/13; BGH Urteil vom 25.11.93 - IX ZR 32/93, BGHZ 124, 237; OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2006, 206 KG NJW-RR 2001, 1509).
  • OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag;

    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

    Zwar finden sich in der Rechtsprechung vereinzelt Stimmen, die eine Entscheidung über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts jedenfalls dann von einer Beweisaufnahme abhängig machen, wenn die Zuständigkeitsfrage nicht Gegenstand einer sog. doppeltrelevanten Tatsache ist (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2001, 203-204; BAG, NJW 1994, 604 -606).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht